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Chemie

Gefahrstoffe / Sicherheitsdatenblätter

Sicherheitsdatenblätter (SDB) dienen dazu, den (gewerblichen) Abnehmern von Stoffen und Gemischen in der EU wichtige, sicherheitsrelevante Informationen zu liefern.

Sie müssen zur Verfügung gestellt werden, wenn

  • ein Stoff (und ab 1. Juni 2015 ein Gemisch) den Kriterien für die Einstufung als gefährlich gemäß CLP entspricht;

  • ein Gemisch den Kriterien für die Einstufung als gefährlich gemäß der Richtlinie für gefährliche Zubereitungen 1999/45/EG (Zubereitungsrichtlinie) entspricht (bis 01.06.2015);

  • ein Stoff persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PTB) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) gemäß den Kriterien in Angang XIII von REACH ist;

oder

  • ein Stoff aus anderen Gründen in die Kandidatenliste der für die Zulassung gemäß Artikel 59 Absatz 1 von REACH in Frage kommenden Stoffe aufgenommen wurde. (s. Art. 31 Abs. 1 von REACH)


Unter bestimmten Bedingungen ist für manche Gemische, die den Kriterien für die Einstufung als gefährlich gemäß DPD oder gemäß CLP nicht entsprechen, ebenfalls ein SDB vorgeschrieben. (s. Art. 31 Abs. 3 von REACH, wie geändert durch CLP).

Wir unterstützen Sie durch

  • das Erstellen von Sicherheitsdatenblättern

  • die Berechnung der Einstufung und Kennzeichnung

  • die Aktualisierung von Datenblattbeständen


Und bieten Ihnen außerdem auch

  • einen Überwachungsservice

  • eine Plausibilitätsprüfung

  • einen Rechercheservice zur Überprüfung / Ergänzung bereits vorhandener Angaben

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